Mietbedingungen Ziviltrauungen

Die mietende Person verpflichtet sich die Mietsache mit aller Sorgfalt zu behandeln, sauber zu halten, vor jedem Schaden zu schützen sowie den mündlichen Weisungen der Betriebsleiterin nachzukommen. Die mietende Person haftet für Schäden, die aus der Verletzung der Sorgfaltspflicht am Gebäude, sowie Einrichtungen und Inventar entstehen. Die Entsorgung des anfallenden Kehrichts wird der mietenden Person in Rechnung gestellt.

Das Mietobjekt bietet Platz für maximal 25 Gäste (inkl. Brautpaar). Parkplätze für 25 Personen stehen auf dem Schlossparkplatz (Parkplatz gegenüber der Kirche) zur Verfügung.

Wird bei Überschreiten der Anzahl von 25 Personen ein Parkdienstaufgebot erforderlich, werden der mietenden Person die Kosten des Parkdienstes zusätzlich verrechnet. Von einer separaten Verrechnung dieser Kosten wird abgesehen, wenn die Mieter am Tag der Trauung zusätzliche Schlossräumlichkeiten mieten.

Der Mietvertrag beinhaltet nicht die unentgeltliche Benutzung des Schlossareals vor oder nach der Ziviltrauung. Die Benutzung des Schlossareals für Apéros und dergleichen vor oder nach der Ziviltrauung erfordert den Abschluss eines zusätzlichen Mietvertrages.